Corona-Sonderregelungen für Planungsverfahren verlängert

Durch die pandemiebedingten Einschränkungen und um die Verfahren der Bau- und Umweltplanung nicht zu erschweren, trat am 20.05.2020 das sog. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Kraft. Durch dieses sollte sichergestellt werden, dass Bauplanungs- und Umweltgenehmigungsverfahren rechtssicher und ohne zeitliche Verzögerung größtenteils digital durchgeführt werden können. Diese Regelung galt zunächst befristet bis zum 31.03.3021. Dadurch, dass viele Gemeindeverwaltungen noch immer aufgrund der aktuellen Situation für den allgemeinen Publikumsverkehr gesperrt sind, hat das Bundeskabinett nunmehr am 20.01.2021 eine Verlängerung der Sonderregelungen bis Ende 2022 beschlossen.

So soll weiterhin ermöglicht werden, dass die Beteiligungsverfahren digital und ohne physische Treffen erfolgen. Im Zuge dessen können Verwaltungen bspw. Unterlagen oder Entscheidungen im Internet veröffentlichen. Dies gilt jedoch nur, wenn zusätzlich sichergestellt wird, dass eine Veröffentlichung in einem amtlichen Blatt oder einer örtlichen Tageszeitung stattfindet, damit alle Personen Zugriff auf die Bekanntmachungen haben. Die Beteiligung an Planungsverfahren durch Bürger*innen, etwa die Teilnahme an Erörterungsterminen oder Antragskonferenzen, kann ebenfalls elektronisch erfolgen.

Die Sonderregelungen sollen vor allem zu einem beschleunigten Wohnungsbau beitragen. Solche digitalen oder hybriden Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung sind generell zukunftsträchtig.  Durch die aktuell gewonnen Erfahrungen soll über eine digitale Beteiligung an Planungsverfahren ab dem Jahr 2023 entschieden werden.