Über Mediation

Was bedeutet eigentlich Mediation und worum geht es dabei?

§ 1 Absatz 1 des deutschen Mediationsgesetzes (“MediationsG”) definiert Mediation folgendermaßen:
“Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.“

Dieses außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren stellt also die Aspekte der Freiwilligkeit und Eigenverantwortlichkeit der Parteien in den Vordergrund und weist dem Mediator vornehmlich die Rolle der Verfahrensführung zu.

Der Mediator

§ 1 Absatz 2 des MediationsG definiert den Mediator wie folgt:
„Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.“

Einer der wesentlichen Umstände und vielleicht wesentlichen Unterschiede zu anderen Streitbeilegungsverfahren ist der Umstand, dass der Mediator allen Parteien gleichermaßen verpflichtet ist.

Auch wenn das Mediationsgesetz dies so nicht explizit, sondern „nur“ die Unabhängigkeit und Neutralität des Mediators erwähnt, so steckt dahinter doch der Grundsatz der Allparteilichkeit.

Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass der Mediator über das bloße Neutralitätsgebot hinaus für alle Parteien gleichermaßen zur Verfügung steht und ihnen zugewandt sein soll.

Vorteile der Mediation

Was sind mögliche Vorteile eines Mediationsverfahrens?

  • Wie bereits erwähnt, beruht Mediation im Gegensatz zu anderen Streitbeilegungsverfahren auf dem Prinzip der Freiwilligkeit.
    Demnach kann keine Partei zur Teilnahme an der Mediation gezwungen werden uns ist zu jeder Zeit berechtigt, die Mediation zu beenden, vgl. § 2 Abs. 5 MediationsG.
  • Darüber hinaus ist die Mediation zukunftsorientiert und auf die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung von wichtigen (wirtschaftlichen) Beziehungen
  • Während der Mediator für die ordnungsgemäße und strukturierte Durchführung des Mediationsverfahrens verantwortlich zeichnet, entwickeln die Konfliktparteien die Lösung ihres Konfliktes im Wesentlichen selbst.
    Dadurch wird eine bemerkenswerte Identifikation der Parteien mit dem von ihnen selbst erarbeiteten Ergebnis erzielt, was eine hohe Nachhaltigkeit der Konfliktlösung zur Folge hat.
  • Vertraulichkeit
    Das Mediationsverfahren selbst als auch die getroffenen Vereinbarungen unterliegen strengen Vertraulichkeitsvorschriften.
    Dadurch wird ein geschützter Rahmen geschaffen, den es für ein gutes Gelingen der Mediation bedarf.
  • Ressourcenschonend
    Die Mediation kann sich in vielen Fällen als ein in zeitlicher und finanzieller Hinsicht vorteilhaftes Verfahren erweisen. So sind bei komplexeren Streitigkeiten Gerichtsverfahren von mehreren Monaten keine Seltenheit. Im Rahmen der Mediation kann der Konflikt hingegen oft schon nach wenigen Stunden bzw. Tagen gelöst sein.
  • In finanzieller Hinsicht wird das Mediationsverfahren nicht nach etwaigen Streitwerten, sondern nach Stundenaufwand des Mediators abgerechnet.

Unsere Philosophie

Nicht jeder Konflikt wird sich gleichermaßen für ein Mediationsverfahren anbieten. Wir möchten gemeinsam mit Ihnen im Einzelfall prüfen, ob sich Ihr Anliegen dafür eignet.

Unser Anspruch ist es, dass für Sie und Ihren Fall maßgeschneiderte Lösungsmodell zu finden, damit Sie und Ihr (Vertrags-)Partner wieder vertrauensvoll zusammenarbeiten können.