Schiedsverfahren

Das Schiedsverfahren in Form des Schiedsgerichts oder Schiedsgutachtens ist ebenfalls ein Verfahren der alternativen Streitbeilegung, welches, anders als die Adjudikation, von vorn herein detaillierteren gesetzlichen Regelungen unterworfen (§§ 1025 ff ZPO) ist. Da es rechtlich das ordentliche Gerichtsverfahren vollständig ersetzen kann, sind die Parteien in der Ausgestaltung des Verfahrens daher nicht so frei, wie bei einer Adjudikation. Allerdings besteht der erhebliche Vorteil des Schiedsverfahrens gegenüber einem Verfahren vor einem staatlichen Gericht vor allem in der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens und der Möglichkeit, durch Auswahl in der Sache kompetenter Schiedsrichter oder Schiedsgutachter einen Streit sehr effektiv zu führen und zu entscheiden. Im Bereich des Schiedsverfahrens unterstützen wir unsere Mandanten als Parteivertreter oder als strategische juristische Berater, auch sind wir selbst als Schiedsrichter in Verfahren tätig. 

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