BauGB Novelle 2020

Das Bundeskabinett hat am 04.11.2020 den Gesetzesentwurf zur Mobilisierung von mehr Bauland beschlossen. Die Kommunen sollen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützt werden. Das Gesetz soll durch die gemeindlichen Vorkaufsrechte den Kommunen den Zugriff auf zusätzliche Flächen für Wohnungsbau erleichtern. Die Kommunen sollen leichter Baugebote anordnen und brachliegende Grundstücke einfacher für den Wohnungsbau nutzbar machen. Hiervon soll vor allem in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten profitiert werden.

Zudem ist die neue Baugebietskategorie “Dörfliches Wohngebiet“ in der Baunutzungsverordnung geplant. Durch das dadurch vereinfachte Miteinander von Wohnen und – insbesondere landwirtschaftlicher – Nebenerwerbsnutzung soll die Baulandmobilisierung erleichtert werden.

Durch sog. “sektorale Bebauungspläne“ können die Gemeinden Flächen für Wohnbebauung festlegen und über das “Baugebot“ Grundstückseigentümer bei dringendem Wohnbedarf dazu verpflichten, freie Flächen mit Wohnungen zu bebauen. Ausnahmen hiervon sind jedoch vorgesehen.

Mieterinnen und Mieter werden vor der Umwandlung von bestehenden Miet- in Eigentumswohnungen durch das sog. “Umwandlungsverbot“ geschützt, welches bis zum 31.12.2025 im Baugesetzbuch (§ 250 BauGB) vorgesehen sein soll. Durch den Genehmigungsvorbehalt können die Gemeinden die Umwandlung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt untersagen. Welche dies sind, soll von den Landesregierungen in Rechtsverordnungen bestimmt werden. Zur Wahrung berechtigter Interessen der Eigentümer sind Ansprüche auf Genehmigung vorgesehen.

Der Gesetzesentwurf wurde dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet und wird dort derzeit beraten.