Schleswig-Holstein: Neufassung der Landesbauordnung

Mit Gesetzesentwurf vom 24.11.2020 strebt Schleswig-Holstein die Neufassung der Landesbauordnung an. Die Novelle soll im Wesentlichen dazu dienen, die Baustandards und Verfahren an die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz vom 27.09.2019 anzugleichen. Hierdurch soll das Bauordnungsrecht der Länder weitgehend harmonisiert werden. Hierbei gilt, dass an dem geltenden Landesbaurecht festgehalten werden soll, sofern dies geeigneter ist, die Baukosten zu reduzieren.

Die Reform soll dazu beitragen, dass es für Baufirmen und Investoren leichter und günstiger wird, in Schleswig-Holstein zu bauen. Aufgrund regionaler Besonderheiten ist es nicht möglich, die Vorschriften der Musterbauordnung in Gänze zu übernehmen. Abweichungen finden sich insbesondere in den Bereichen der Abstandsflächen, dem Erhalt von Reetdächern oder der Stellplatzpflicht.

Die Harmonisierung erfolgt im Zuge der Umsetzung der Wohnraumoffensive des Wohngipfels vom 21.09.2018. Durch diese wird die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum verfolgt, indem die Rahmenbedingungen für den Bau von Wohnraum verbessert werden.