Innogy-Deal zur Entscheidung bei den Kartellbehörden der EU

Die Energiekonzerne E.ON und RWE hatten sich darauf geeinigt, die RWE-Tochter Innogy zu zerschlagen und untereinander aufzuteilen. Teil des Deals war, dass E.ON die Netze und den Vertrieb übernehmen sollte. Würde dies umgesetzt, würde E.ON rund 50 Millionen Kunden mit Strom versorgen – dies entspricht einem Marktanteil allein in Deutschland von 25%. In einigen Teilen der Bundesrepublik würde E.ON sogar bis zu 70% der Haushalte beliefern. Gleichzeitig war auch eine europäische Erweiterung der Tätigkeiten absehbar. RWE würde durch den Deal die Erneuerbaren-Energie-Sparte von E.ON sowie knapp 17% des Unternehmens selbst erhalten.

Einige Konkurrenten wollten gegen diesen Deal vorgehen, da sie den Wettbewerb gefährdet sahen. Das Risiko, dass eine quasi marktbeherrschende Position entstünde, schien hoch zu sein. In Deutschland ist für derartige vermeintlich marktbeeinflussende Zusammenschlüsse das Bundeskartellamt zuständig. Dieses kann Fusionen untersagen oder nur unter Auflagen erlauben, wenn durch diese eine marktbeherrschende Stellung entstehen würde.

Wenn aber nicht nur der deutsche Markt betroffen ist, wird die europäische Kommission in Brüssel zuständig. So war es nun hier. Die Europäische Kommission hat zwei Fragebögen an die Marktteilnehmer verschickt, um die europaweiten Aktivitäten von E.ON und RWE zu überprüfen.

Eine Entscheidung bezüglich der Pläne von RWE ist kürzlich getroffen worden. Die EU-Kommission stimmte, in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskartellamt, der Übernahme des Anteils von E.ON zu. Wettbewerbliche Probleme seien nicht zu erwarten. Die Pläne von E.ON zur Übernahme der Innogy-Anteile liegen derzeit noch in Brüssel.