Diskussion um EnWG-Novelle hält an

Das Bundeskabinett hat sich am vergangenen Mittwoch erneut mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) befasst. Im Rahmen dessen fand auch eine Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Bundestag statt.

Nach Vorlage eines Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 19.01.2021 hat das Bundeskabinett den aktuellen Gesetzesentwurf zum EnWG am 10.02.2021 beschlossen. Dieser dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/944 zum europäischen Elektrizitätsbinnenmarkt in nationales Recht. Der Gesetzesentwurf enthält beispielsweise eine Übergangsregelung zur Regulierung reiner Wasserstoffnetze, welche zu einem zügigen und rechtssicheren sukzessiven Aufbau der nationalen Wasserstoffnetzinfrastruktur beitragen soll. Gegenstand sind auch die weitergehende Transparenz der Grundlagen für die Netzentgelt- und Netzzugangsregulierungen sowie weitere Vorschriften im Hinblick auf dynamische Stromtarife und weiterreichende Befugnisse für Energieversorgungsnetzbetreiber. Auch Neuerungen für die Verbrauchsermittlung und -abrechnung sind im Entwurf vorgesehen.

Nun bestätigte die Expertenanhörung im Ausschuss die Notwendigkeit der Rechtsanpassung für Energiespeicher. Nur so könne die Entwicklung der Dezentralisierung, Dekarbonisierung und Digitalisierung des Energiesystems vorangetrieben werden. Hierzu müssten die Definitionen und Regelungen zur Energiespeicherung aus der EU-Richtlinie in einem entsprechenden Rahmen direkt übernommen werden. Dies soll vermeiden, dass sowohl für den Vorgang des Strombezugs zur Einspeicherung als auch beim Endverbrauch Netzentgelte, Abgaben und Umlagen erhoben werden.

Die unionsrechtliche Frist zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ist bereits am 31.12.2020 abgelaufen. Es ist daher zu erwarten, dass das Gesetzgebungsverfahren spätestens vor der parlamentarischen Sommerpause im Juli 2021 abgeschlossen sein wird. Bereits jetzt muss sich im Zuge dessen auch auf die Anpassung der Grundversorgungsverordnungen Strom (StromGVV) und Gas (GasGVV) eingestellt werden, da diese zeitnah an die Regelungen eines neuen EnWG angeglichen werden sollen.