Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus in Kraft getreten

Um die ambitionierten Ziele des aktuellen Koalitionsvertrages zum Ausbau erneuerbarer Energien auch zu erreichen, hat der Bundestag Mitte Mai das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegte Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) verabschiedet.

Zweck des Gesetzes ist es, die Genehmigungsverfahren für den Neubau von Stromleitungen zu vereinfachen und insgesamt zu beschleunigen. Zudem sollen auf diese Weise bestehende Stromleitungen verstärkt und ihre Nutzung dadurch optimiert werden. Trotzdem soll die Öffentlichkeit auch künftig frühzeitig und umfassend eingebunden werden, indem alle privaten und öffentlichen Belange Teil des Genehmigungsverfahrens bleiben.

Konkret sieht das Netzausbaubeschleunigungsgesetz beispielsweise vor, dass bei der Nutzung von bereits bestehenden Stromtrassen künftig ein vereinfachtes Planungsverfahren gelten soll. So soll unter anderem auf Planungskonferenzen und auf das aufwendige Raumordnungsverfahren verzichtet werden. Bei einem geplanten Zubau oder Austausch von Leiterseilen soll bereits das Anzeigeverfahren ausreichend sein.

Neu ist darüber hinaus, dass der Vorhabenträger bereits dann mit dem Bau beginnen darf, wenn von einer Genehmigungserteilung ausgegangen werden kann. Der formelle Erlass muss daher nicht mehr abgewartet werden. Gegner der Bauvorhaben müssen daher vornehmlich im Rahmen von Eilverfahren handeln. Verbindlich genehmigte Projekte sollen durch höher festgelegte Zwangsgelder nun zwingender realisiert werden.

Zudem werden durch das NABEG nun die Entschädigungen für Grundeigentümer, die vom Netzausbau betroffen sind, bundesweit vereinheitlicht.