Vertragsstrafen in allgemeinen Geschäftsbedingungen sind immer ein schwieriges Thema. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied hierzu kürzlich, dass eine recht differenzierte Klausel zu Vertragsstrafen insgesamt unwirksam ist. Der Entscheidung voraus gegangen war eine Streitigkeit rund um Sanitär- und Heizungsarbeiten. Der Auftraggeber beauftragte solche im Rahmen eines Neubauvorhabens gegen eine Vergütung in Höhe von 220.000 €. Zur Abwicklung […]

mehr lesen...