Das BGH Urteil vom 26.01.2022 (IV ZR 144/21) dürfte für viele Gewerbetreibende in Pandemiezeiten ein Dorn im Auge sein. In dem zugrundeliegenden Fall entschied der BGH, dass der Versicherungsnehmer seine Betriebsschließungsversicherung nicht zur Zahlung entstandener Schäden durch eine behördliche Untersagung seines Gastronomiebetriebes, in Anspruch nehmen kann. Dreh- und Angelpunkt des Urteils ist die Auslegung der […]

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