Wie wichtig die Vollständigkeit von Vergabeunterlagen ist, zeigt eine Entscheidung der Vergabekammer Sachsen-Anhalt (vom 07.08.2018; Az.: 3 VK LSA 46/18). Im Angebot fehlende, aber zwingende Angaben zu den Leistungen eines Nachunternehmers könnten nicht nachgeholt werden. Ein Nachreichen der Unterlagen bewirke eine Änderung der Vergabeunterlagen und führe letztlich zum Ausschluss des Bieters. Im vorliegenden Fall war […]

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