Die E-Vergabe ist mittlerweile verbindlich – und damit werden auch die Konsequenzen einer falschen Bedienung des Portals spürbar. Eine aktuelle Entscheidung der Vergabekammer Lüneburg (Beschluss vom 11.12.2018, Az.: VgK – 50/2018) zeigt, dass bereits die Nutzung einer falschen Eingabemaske weitreichende Folgen haben kann. Der Neubau eines Schulzentrums sollte im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens vergeben werden. Dabei wurden die Verfahrensunterlagen […]

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