Dass ein Tiefgaragenstellplatz dann mangelhaft ist, wenn er zu eng bemessen ist, hat das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) kürzlich entschieden. Der Kläger hatte von einem Bauträger eine Eigentumswohnung samt Tiefgaragenstellplatz erworben. Der Preis des Parkplatzes belief sich auf ca. 20.000 €. Nach Ansicht des Klägers war der Stellplatz für ihn kaum nutzbar, da er zu schmal […]

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