Welche Arbeiten konkret von einer funktionalen Leistungsbeschreibung erfasst sind und in welchen Fällen eine zusätzliche Vereinbarung notwendig wird, kann nicht pauschal beantwortet werden. Das Brandenburgische Oberlandesgericht gibt mit einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung (vom 21.11.2018, Az.: 4 U 19/18) jedoch einige Hilfestellung. Maßgeblich sei in diesem Zusammenhang stets die Leistungsbeschreibung. Gegebenenfalls sei der Leistungsumfang durch Auslegung […]

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