Ein Vergabeverfahren habe dann wieder von vorne zu beginnen, wenn in der Person eines energiewirtschaftlichen Beraters des Auftraggebers ein Interessenkonflikt vorliegt. Ein derartiger Interessenkonflikt besteht für Personen, die an der Durchführung des Vergabeverfahrens beteiligt sind oder Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens nehmen können, wenn ein finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse am Vergabeverfahren besteht, das […]

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