Nicht selten lässt sich eine Abweichung der tatsächlichen Bauausführung einer Wohnung von der Teilungserklärung und/oder dem Aufteilungsplan und damit auch den Eintragungen im Grundbuch feststellen. Doch steht dem Betroffenen dadurch ein Anspruch gegenüber der Eigentümergemeinschaft zu? Sondereigentum kann durch eine vertragliche Einräumung (§ 3 WEG) oder durch eine sog. Teilungserklärung (§ 8 WEG) begründet werden. […]

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