In Paris und Brüssel beispielsweise sind Fahrverbote und Umweltzonen sind ganz normal. In Deutschland hingegen wird man den Eindruck nicht los, dass Fahrverbote vielerorts auf Unverständnis treffen. Recht deutlich wirkt auch die Haltung der Bundesregierung: Bereits die jüngst umgesetzten Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) (wir berichteten im Januar), wonach Beschränkungen und Fahrverbote in Gebieten, in denen […]

mehr lesen...

Die angedachte Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist eine Reaktion auf die Rechtsprechung zu den Dieselfahrverboten und soll Rechtssicherheit schaffen. Der geplante neue § 40 Abs. 1a BImSchG regelt nämlich, dass Beschränkungen und Fahrverbote in Gebieten, in denen ein Wert von 50 Mikrogramm Stickstoffoxide im Jahresmittel nicht überschritten werden, nicht erforderlich sind. Begründet wird diese Ergänzung […]

mehr lesen...