Am 23. Juni 2021 wurde das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit dem Inkrafttreten des Baulandmobilisierungsgesetzes („Gesetz zur Mobilisierung von Bauland“) verändert. Neben weiteren vorgesehenen Änderungen im Gesetzentwurf rief insbesondere das „Umwandlungsverbot“ Diskussionen hervor, welches sich nunmehr in § 250 BauGB wiederfindet. Das „Umwandlungsverbot“ sieht vor, dass Vermieter von bereits bestehenden Wohngebäuden eine Genehmigung […]

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