Es ist so, dass Vergabeunterlagen direkt alle notwendigen Angaben und Anforderungen umfassen sollen, damit es den potenziellen Bietern möglich ist, zu entscheiden, ob sie am Vergabeverfahren teilnehmen. Die Vergabekammer Bund (VK Bund) hat kürzlich entschieden (Beschluss vom 13.02.2019, Az.: 118/18), in welcher Form der Auftraggeber seine zunächst gestellten Anforderungen abändern kann. Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens […]

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