Verpflichtet sich ein gewerblicher Mieter in dem Mietvertrag das Mietobjekt als Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung umzugestalten, gilt die kurze Verjährungsfrist des §548 Absatz 1 BGB, sofern die Umgestaltungspflicht sich auf den Zustand des Mietobjekts bei dessen Rückgabe bezieht. So entschied der BGH in seinem Urteil vom 31. März 2021 (Az. XII ZR 42/20). Damit hob […]

mehr lesen...