Bei einem Immobilienkauf kann die Kaufpreiszahlung grundsätzlich auch über ein Notaranderkonto erfolgen. Das Notaranderkonto ist eine spezielle Form des Treuhandkontos, welches der Notar für seine Mandanten im eigenen Namen einrichtet und führt. Der vereinbarte Kaufpreis wird vom Käufer auf dieses Konto eingezahlt und vom Notar an den Verkäufer ausgekehrt, wenn gewährleistet ist, dass der Käufer […]

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