Eines der juristischen Highlights (oder Lowlights) des vergangenen Jahres ist definitiv die BGH-Entscheidung vom 22.02.2018 (Az.: VII ZR 46/17). Das oberste deutsche Zivilgericht gibt mit dieser Entscheidung nämlich seine ständige Rechtsprechung zur Berechnung fiktiver Schäden auf, was insbesondere für die Baubranche, Architekten und Ingenieure Auswirkungen haben wird. In Zukunft (dies gilt für Bauverträge, die nach dem […]

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