Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigte mit seinem Urteil vom 12. März 2021 (Az. V ZR 33/19) zwar seine bisherige Rechtsprechung und legte dennoch zugleich den Disput über die fiktiven Mängelbeseitigungskosten mit dem VII. Zivilsenat bei: Bei Mängeln an der Kaufsache kann nach wie vor Schadensersatz in Höhe der so genannten “fiktiven Mängelbeseitigungskosten”, das […]

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