Durch die pandemiebedingten Einschränkungen und um die Verfahren der Bau- und Umweltplanung nicht zu erschweren, trat am 20.05.2020 das sog. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Kraft. Durch dieses sollte sichergestellt werden, dass Bauplanungs- und Umweltgenehmigungsverfahren rechtssicher und ohne zeitliche Verzögerung größtenteils digital durchgeführt werden können. Diese Regelung galt zunächst befristet bis zum 31.03.3021. Dadurch, dass viele Gemeindeverwaltungen […]

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