Die meisten Gewerberaummietverträge verfügen über Vollständigkeitsklauseln. Darin wird vereinbart, dass mündliche Nebenabreden nicht bestehen. In seinem Urteil vom 3. März 2021 (Az: XII ZR 92/19) entschied der BGH nun, dass der Beweis des Gegenteils möglich bleibt und vorvertragliche Absprachen durch die Vollständigkeitsklauseln nicht per se irrelevant sind. Im zugrundeliegenden Sachverhalt stritten die Parteien über eine […]

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