Wie wir bereits im Oktober berichtet hatten, wurde mit dem Inkrafttreten des Baulandmobilisierungsgesetzes („Gesetz zur Mobilisierung von Bauland“) das „Umwandlungsverbot“ im § 250 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Dabei gilt das Verbot nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Ob ein solches Gebiet vorliegt, muss von den jeweiligen Landesregierungen durch eine Rechtsverordnung festgelegt werden. Mit der „Verordnung über […]

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