Zum Ende des vergangenen Jahres traten am 23.12.2020 neue Vorschriften in Kraft, welche erstmalig die Regelungen des Immobilienmaklerrechts seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) um vier Paragraphen erweitern. Es wurde ein Untertitel 4 “Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser” geschaffen, welcher die neuen §§ 656a – 656d BGB umfasst. Die neuen Vorschriften regeln die Verteilung […]

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