Bundesförderung für energetische Sanierungen

Bereits seit dem 01. Januar dieses Jahres gilt in Teilen die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Am 01. Juli 2021 folgte die zweite Stufe, so dass die BEG-Förderrichtlinien nun vollständig in Kraft getreten sind. Die bisher geltenden Teilprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der bundeseigenen Förderbank KfW wurden aufgegeben und es gelten fortan – zunächst bis 2030 – die Förderprogramme für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM), Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG). Damit wird die Förderung für energetische Sanierungen neu aufgestellt und soll für Eigentümer*innen somit noch attraktiver werden.

Beim Bauen und Sanieren sollen künftig insbesondere Nachhaltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien eine große Rolle spielen. Grundsätzlich förderfähig sind Gesamtsanierungen sowie Einzelmaßnahmen in bereits bestehenden Gebäuden. Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik können beim BAFA beantragt werden. Anträge für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden sind bei der KfW zu stellen.

Eigentümer*innen erhalten künftig bspw. bis zu 50 % Förderung für die Sanierung und den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Auch erfolgt eine Bezuschussung, sofern nach einer Gesamtsanierung überwiegend auf erneuerbare Energien zurückgegriffen wird.

Im Zusammenhang mit einer Sanierung fällt die Stufe Effizienzhaus (EH) 115 weg, dafür wurde die Effizienzhausstufe EH 40 neu eingeführt. Hierfür gibt es einen Tilgungszuschuss von 45 %, jedoch maximal EUR 30.000,00. Auch mehr Geld für die Baubegleitung bei Effizienzhäusern ist vorgesehen. Der Staat trägt hierbei 50 % der Kosten für die Beratung, maximal jedoch EUR 5.000,00 pro Vorhaben.

Daneben wurde die Höchstsumme der förderfähigen Kosten von bisherigen EUR 120.000,00 auf EUR 150.000,00 pro Wohneinheit angehoben.

Die Weiterentwicklung der Förderung für energieeffiziente Gebäude erfolgte im Rahmen des so genannten „Klimaschutzprogramms 2030“, mit welchem die Bundesregierung die Klimaziele wirtschaftlich nachhaltig und sozial ausgewogen erreichen, sowie zur Treibhausgasneutralität Deutschlands bis zum Jahr 2045 beitragen möchte.