Share Deals – bald nur unter Zahlung der Grunderwerbsteuer?

Nachdem die Diskussion um die Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes letztes Jahr ins Stocken geriet, erzielt die Große Koalition nun doch eine Einigung. Investoren soll es zukünftig nicht mehr möglich sein, im Rahmen von sog. Share Deals um die Zahlung der Grunderwerbsteuer herum zu kommen.

Grundsätzlich fällt bei Eigentümerwechseln von Immobilien immer eine Grunderwerbsteuer in Höhe von bis 6,5% an. Um dies zu vermeiden, greifen Akteure der Immobilienbranche oft auf sog. Share Deals zurück. Das Eigentum wird nicht an der Immobilie selbst, sondern an den Anteilen des Unternehmens gewechselt, in welches die Immobilie zuvor überführt wurde. Die Grunderwerbsteuer fällt nicht an, wenn bis zu 94,9% der Gesellschaftsanteile erworben werden. Außerdem müssen nach aktueller Gesetzeslage die Anteile für mindestens 5 Jahre von dem Käufer gehalten werden.

Diese, laut Entwurf „missbräuchliche Steuergestaltung“, soll mit neuen Regelugen erschwert werden. Nebst anderen Gestaltungsvarianten soll insbesondere die 95% Grenze auf 90% gesenkt und die Haltefrist auf 10 Jahre erhöht werden.

Die Kritik an dem Entwurf kommt sowohl aus der juristischen Wissenschaft, als auch von Experten aus der Immobilienbranche. Professor Ulrich Hufeld von der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg bezeichnete den Entwurf sogar als „möglicherweise verfassungswidrig“. Die Praxis kritisiert die mit dem Entwurf einhergehende steuerliche Erschwerung von Konzernumstrukturierungen. Ebenfalls seien die Änderungen nicht förderlich bezogen auf die Bekämpfung des Wohnungsmangels in Großstädten, da die Schaffung von Wohnraum teurer werden würde. Eine Beteiligungspflicht von 10 Jahren erschwert dem Käufer außerdem dem Zugriff auf das an den Share Deal gebundene Kapital. Investoren dürfe dies eher abschrecken.

Das Gesetz soll im Juli 2021 in Kraft treten. Über weitere Entwicklungen werden wir berichten.