Windenergie im neuen Koalitionsvertrag

Zwei Monate nach der Bundestagswahl haben sich die Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Dezember auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Der 177-seitige Vertrag mit der Überschrift „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ soll die neuen Rahmenbedingungen und Schwerpunkte in der 20. Legislaturperiode festlegen. Einen Schwerpunkt bildet der Klimawandel und damit die erneuerbaren Energien.

Die neue Bundesregierung richtet sich auf einen höheren Bruttostrombedarf von 680 – 750 Terawattstunden (TWh) im Jahr 2030 aus, wovon 80% aus erneuerbaren Energien stammen sollen. Dafür wird ein Instrumentenmix zusammengestellt. Demnach sollen die jährlichen Ausschreibungsmengen dynamisch angepasst und Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigt werden. Nach den Koalitionsparteien liegen erneuerbaren Energien im öffentlichen Interesse und dienen der Versorgungssicherheit. Bis zum Erreichen der Klimaneutralität sollen erneuerbare Energien daher Vorrang in der Schutzgüterabwägung haben. Zudem möchte die neue Bundesregierung langfristige Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements) stärken, um den massiven Ausbau zu erreichen.

Für Windenergie an Land sollen zwei Prozent der Landesflächen ausgewiesen werden, wobei die genaue Ausgestaltung des Flächenziels im Baugesetzbuch erfolgen soll. Es soll sichergestellt werden, dass auch in weniger windhöffigen Regionen der Windenergieausbau deutlich vorankommt, damit in ganz Deutschland verbrauchsnah Onshore-Windenergie zur Verfügung steht. Wo bereits Windparks stehen, soll es ohne großen Genehmigungsaufwand möglich sein, alte Windenergieanlagen durch neue zu ersetzen.

Die Kapazitäten für Windenergie auf See sollen bis 2030 auf mindestens 30 Gigawatt (GW) gesteigert werden. Hierbei ist zu beachten, dass Deutschland im Jahr 2020 noch eine Kapazität von ca. 7,8 GW hatte und das Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG) bislang als Ausbauziel für das Jahr 2030 nur eine Kapazität von 20 GW vorsieht. Um jedoch das neue Ziel zu erreichen, sollen entsprechende Flächen in der Außenwirtschaftszone (AWZ) gekennzeichnet werden. Langfristig sieht der Koalitionsvertrag eine Steigerung auf 70 GW im Jahr 2045 vor. Beim Ausbau sollen auch europäische Offshore-Kooperationen vorangetrieben und grenzüberschreitende Projekte in der Nord- und Ostsee gestärkt werden. Offshore-Anlagen sollen gegenüber anderen Nutzungsformen priorisiert werden. Durch diesen Zubau von Offshore-Windenergie sowie grenzüberschreitenden Energiepartnerschaften soll nicht zuletzt eine Elektrolysekapazität von 10 GW im Jahr 2030 und damit auch der Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffwirtschaft gelingen.

Es bleibt mit Spannung zu erwarten, wie die neue Koalition diesen rechtlich unverbindlichen Vertrag zukünftig umsetzen wird.