Eine Änderung von vertragswesentlichen Vereinbarungen ist nur dann schriftformbedürftig, wenn sie für länger als ein Jahr Geltung beansprucht. Das hat der BGH am 15. September 2021 beschlossen. Hintergrund des Beschlusses waren zwei von den Parteien nicht der Schriftform entsprechende Vereinbarungen über die Höhe einer Mietminderung. Die Laufzeiten der vorgesehenen Mietminderungen betrugen jeweils weniger als ein […]

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