Nun doch Einigkeit beim Lieferkettengesetz

Ende März berichteten wir bereits über den vom Bundeskabinett am 03. März 2021 verabschiedeten Gesetzesentwurf zum sog. Lieferkettengesetz (unser Beitrag vom 30. März 2021 – Bundeskabinett beschließt Lieferkettengesetz). Über diesen sollte der Bundestag am 20. Mai 2021 abstimmen. Auf Drängen der CDU wurde die Abstimmung allerdings wieder von der Tagesordnung genommen. Nachdem das Lieferkettengesetz aufgrund von Lobbywiderständen zu scheitern drohte, kann es nun wohl doch noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden.

Seitens der Unionsfraktion wurden in der Anhörung zum Gesetzesentwurf am 17. Mai 2021 unter anderem der Nachbesserungsbedarf bei der Unternehmenshaftung und die aufwendige Umsetzung der Vorgaben problematisiert. Hieraus würde eine einseitige Lastenverteilung zum Nachteil deutscher Unternehmen folgen. Auch die geplante Prozessstandschaft wurde kritisiert, die es den Betroffenen ermöglicht, sich im Rahmen ihrer Klage von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) unterstützen zu lassen. Ferner enthalte der Gesetzesentwurf eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe, so dass die erforderliche Rechtssicherheit nicht gewährleistet sei. Einige Unternehmen seien durch das Inkrafttreten des Gesetzes gezwungen, bisher essentielle Wirtschaftsbeziehungen zu Zulieferern abzubrechen, wenn diesen Menschenrechtsverletzungen nachgewiesen werden.

Dieser Streit in der Großen Koalition wurde nunmehr beigelegt. Es wurde sich darauf geeinigt, zumindest zusätzliche zivilrechtliche Haftungsrisiken für die Unternehmen auszuschließen. Die Beschlussfassung könnte also noch im Juni vor der Sommerpause des Bundestages erfolgen.

Doch auch die EU-Kommission hat die Vorlage des Entwurfs für ein europäisches Lieferkettengesetz verschoben. Dabei kündigte die EU-Kommission ursprünglich sogar ein striktes Vorgehen an und forderte ein generelles Importverbot, wonach Produkte, die auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung basieren, nicht mehr in die Europäische Union importiert werden dürfen. Die Vorlage sollte eigentlich spätestens im Juni 2021 erfolgen.