Wann wird das Gesellschaftsrecht (endlich) digitalisiert?

Die mit dem technischen Fortschritt ständig voranschreitende Digitalisierung beeinflusst uns alle erheblich. Doch auf rechtlicher Ebene hinkt diese Entwicklung bislang hinterher. Die EU treibt jedoch voran, was Deutschland – im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten – noch nicht umgesetzt hat: die Online-Gründung von Kapitalgesellschaften.

Bereits im April diesen Jahres haben sich der Rat der EU, die EU-Kommission und das EU-Parlament auf den Erlass der „Änderungsrichtlinie zum Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht“ geeinigt. Damit beabsichtigt die EU u.a. die Förderung des Wirtschaftswachstums und die Schaffung von Arbeitsplätzen innerhalb der EU. Insbesondere sollen weitere Handelshindernisse innerhalb der EU abgebaut werden, sodass Gründer aus dem Ausland nicht mehr persönlich ins Gründungsland reisen müssen.

Zudem sollen innerhalb der EU einheitliche Verfahren verfügbar sein. Derzeit können in einigen Mitgliedsstaaten zahlreiche sog. eGovernment-Dienste genutzt werden, mit denen sich etwa die Eintragung der Gesellschaft vollständig online erledigen lässt, während andere Mitgliedsstaaten keinerlei solcher Online-Dienste anbieten.

Konkret soll es ab dem Jahr 2021 möglich sein, eine GmbH bzw. eine vergleichbare europäische Rechtsform online zu gründen. Dabei sollen zwischen Einreichung der Handelsregisteranmeldung mit den dazu notwendigen Unterlagen sowie Zahlung des Stammkapitals und der Online-Eintragung der Gesellschaft maximal fünf Arbeitstage liegen, wenn eine natürliche Person mit einer Mustersatzung die Bar-Gründung beabsichtigt. Bei einer Gründung durch eine juristische Person oder im Falle der Verwendung einer individuellen Satzung, soll die Gründung innerhalb von zehn Arbeitstagen vollzogen werden. Aktuell dauert dieser Prozess in Deutschland schnell bis zu vier Wochen. Als Grund für diese Zeitspanne kann nicht zuletzt die Notwendigkeit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrags genannt werden.

Wie zukünftig der Besuch beim Notar – sofern überhaupt notwendig – aussehen wird, ist dabei derzeit noch ungewiss. Zur Umsetzung der Richtlinie wurde den Mitgliedsstaaten ein weiter Umsetzungsspielraum gewährt, sodass eine Mitwirkung der Notare bei der Beurkundung von Gesellschaftsgründungen weiterhin notwendig sein kann. Wahrscheinlich ist es jedoch, dass Beurkundungstermine, beispielsweise im Rahmen von Videokonferenzen, online stattfinden werden.

Die Grundidee der Richtlinie ist es schließlich, dass eine körperliche Anwesenheit beim Notar zur Bar-Gründung einer GmbH nicht mehr notwendig ist, wobei es hiervon natürlich Ausnahmen geben wird. Weiterhin soll die Gründung auch papierlos von Statten gehen, da sämtliche Unterlagen elektronisch übermittelt werden sollen.