Netzbetreiber erhält Schadensersatz für entgangene Vergütung

Eine bislang in der Rechtsprechung und Literatur umstrittene Rechtsfrage hat der BGH kürzlich durch ein Grundsatzurteil beantwortet. Nunmehr kann können Netzbetreiber Ersatz für den Gewinn verlangen, der ihnen entgeht, weil ein beschädigtes Stromkabel eine Versorgungsunterbrechung verursacht, die wiederum zu einer Herabsetzung der von der Bundesnetzagentur festgelegten Erlösobergrenze führt.

Um diese Entscheidung und die Streitigkeit der Beteiligten zu verstehen, braucht es einen kleinen Exkurs in das Vergütungssystem von Netzbetreibern. Die Bundesnetzagentur legt auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) die Vergütung von Elektrizitätsbetreibern aufgrund verschiedener Parameter fest. Einer dieser Parameter ist das Qualitätselement der Netzzuverlässigkeit. Für einen bestimmten Zeitraum wird diese Netzzuverlässigkeit ermittelt, und je nach dem wie kontinuierlich die Lieferung von Strom war, eine höhere oder niedrigere Vergütung versprochen – ganz grob erklärt.

In dem vorliegenden Fall war es so, dass ein Netzbetreiber aufgrund von Versorgungsunterbrechungen mit einer Dauer von mehr als drei Minuten eine geringere Vergütung von der Bundesnetzagentur erhielt. Für den hieraus entstandenen Schaden verlangte der Netzbetreiber von dem Unternehmen, das einen Kabelschaden schuldhaft verursacht hatte, Ersatz, da eben dieser Kabelschaden zu Versorgungsunterbrechung führte. Dieser wurde ihm nun vom BGH zugesprochen.

Die Höhe des Schadensersatzes soll dabei nach einer komplizierten Formel berechnet werden. Hierbei wird unter anderem zwischen den Spannungsebenen differenziert.

Als Folge dieser Entscheidung raten wir Unternehmen, die Hochspannungskabel herstellen oder verlegen, dazu, den ohnehin bereits hohen Sorgfaltsmaßstab zu beachten und stets Bedenken für Ausführungshandlungen anzumelden, sollten diese vom Auftraggeber angeordnet werden. Selbstverständlich sollte auch darauf geachtet werden, dass die Stromlieferung nur kurz unterbrochen wird, da ansonsten schnell eine sechsstellige Schadenssumme entstehen kann.